Koamy – Wertschöpfung zurückgeben

Koamy gibt etwas zurück

Richtlinien für den Koamy‑Förderpool

Koamy nutzt einen Großteil seiner Einnahmen (80% des Gewinnes) um damit Vereine und Initiativen zu unterstützen, die sich für gemeinnützige Zwecke engagieren.

Themengebiete

Natur & Ressourcen

Unterstützung von Projekten, die sich für den Erhalt der Natur, den konstruktiven Umgang mit der Klimaveränderung und der Schonung von Ressourcen widmen.

Demokratie

Initiativen, die sich für die Demokratie stark machen und gegen Ausgrenzung eintreten.

Kultur

Für vielfätlige und innovative Ideen, die die Kultur noch ein bisschen bunter machen.

Ablauf des Förderprogramms

Der Förderprozess folgt einem klaren und transparenten Ablauf, damit jede Initiative faire Chancen erhält.

1) Fördervorschlag einreichen
Jede Person oder Organisation kann einen Vorschlag einreichen.
2) Prüfung & Freigabe
Der Vorschlag wird geprüft und anschließend freigeschaltet.
3) Veröffentlichung
Der Vorschlag erscheint in der Projektübersicht.
4) Abstimmung
Nutzende können bis zu drei Stimmen auf ihre Favoriten verteilen.
5) Ende der Abstimmung
Am 31.12. endet die Abstimmungsphase.
6) Auswahl der Top‑5
Die fünf Vorschläge mit den meisten Stimmen erhalten eine Unterstützung.
7) Verteilung des Förderbetrags
Der Gesamtbetrag wird proportional zu den erhaltenen Stimmen verteilt.
8) Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt nach der finalen Jahresabrechnung.

Beispielhafte Verteilung

Gesamtbetrag der Förderung: 100.000 €
Gesamtstimmen der fünf Vorschläge: 6.750

Projekt 1
2.000 Stimmen → 29,7% → 29.700 €
Projekt 2
1.750 Stimmen → 25,9% → 25.900 €
Projekt 3
1.500 Stimmen → 22,2% → 22.200 €
Projekt 4
1.000 Stimmen → 14,8% → 14.800 €
Projekt 5
500 Stimmen → 7,4% → 7.400 €

Wer kann eine Unterstützung erhalten?

Vereine

Individuen

Genossenschaften & Kooperativen

Rechtsfragen

Rechtliche Hinweise & Rahmenbedingungen

Bereitstellung der Fördermittel
Der zur Verfügung stehende Förderbetrag ergibt sich aus dem Jahresgewinn von Koamy (Netto‑Gewinn nach Steuern). 80 % dieses Betrags fließen in den Koamy‑Förderpool. Die Auszahlung erfolgt erst nach Abschluss der finalen Jahresabrechnung des jeweiligen Geschäftsjahres.
Jährlicher Förderzyklus
Zum 01.01. eines jeden Jahres beginnt eine neue Förderrunde. Projektvorschläge können ganzjährig eingereicht werden. Früh eingereichte Vorschläge haben mehr Zeit, Stimmen zu sammeln. Es erfolgt keine Unterscheidung zwischen frühen und späten Einreichungen.
Keine Garantie auf Veröffentlichung oder Förderung
Die Einreichung eines Projektvorschlags führt nicht automatisch zu einer Veröffentlichung auf Koamy. Koamy behält sich vor, Vorschläge ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder nicht zu veröffentlichen.
Kein Rechtsanspruch
Durch die Einreichung eines Projektvorschlags entstehen keinerlei Ansprüche auf:
  • Veröffentlichung des Vorschlags,
  • Teilnahme am Abstimmungsverfahren,
  • Erhalt von Stimmen,
  • Berücksichtigung bei der Fördervergabe,
  • oder Auszahlung von Fördermitteln.
Die Entscheidung über Veröffentlichung, Teilnahme und Förderung liegt ausschließlich bei Koamy.
Änderungen & Ausschlüsse
Koamy kann Richtlinien, Abläufe und Förderkriterien jederzeit ändern, anpassen oder ergänzen. Ebenso kann Koamy Projekte ausschließen, die nicht den Grundsätzen, Werten oder rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Haftungsausschluss
Koamy übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Einreichung, Nicht‑Berücksichtigung oder Ablehnung eines Projektvorschlags entstehen. Einreichende tragen die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit ihrer Angaben.

Ausschluss

Nachträglicher Ausschluss aus der Förderrunde

Koamy behält sich das Recht vor, Projektvorschläge auch nachträglich aus der laufenden Förderrunde auszuschließen, wenn nach der Einreichung Informationen bekannt werden, die den Grundsätzen, Zielen oder Werten des Förderprogramms widersprechen.

Ein Ausschluss kann insbesondere erfolgen, wenn der Antragsteller oder die antragstellende Organisation:

  • illegale Aktivitäten unterstützt, fördert oder daran beteiligt ist,
  • demokratiefeindliche, extremistische oder verfassungswidrige Positionen vertritt oder verbreitet,
  • Handlungen setzt, die gegen Menschenwürde, Gleichberechtigung oder gesellschaftlichen Zusammenhalt gerichtet sind,
  • falsche oder irreführende Angaben im Rahmen der Antragstellung gemacht hat,
  • oder in sonstiger Weise den Zielen des Förderprogramms oder den Werten von Koamy entgegensteht.

Der Ausschluss kann jederzeit und ohne vorherige Ankündigung erfolgen. Ein Anspruch auf Teilnahme, Veröffentlichung oder Förderung besteht auch in diesem Fall nicht.

Koamy übernimmt keine Haftung für Nachteile, die Antragstellenden durch einen Ausschluss entstehen. Die Entscheidung über Ausschlüsse liegt ausschließlich bei Koamy.

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